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Der Erwerb einer Immobilie
ist Vertrauenssache. Wir empfehlen Ihnen, sich
nur an staatliche lizensierte Makler-Büros mit
AMI-Lizenznummer zu wenden.
Ein lizensiertes Makler-Büro hilft Ihnen eine
Vorauswahl Ihre Wunsch-Immoblie
Vollmacht -
Steuernummer
Sofern man die
portugiesische Sprache nicht beherrscht,
empfiehlt es sich eine Vertrauensperson zur
Wahrnehmung Ihrer Interessen mit einer
schriftlichen Vollmacht auszustatten.
Rechtsanwälte und lizenzierte Immobilienmakler
sind in der Lage, alle erforderlichen
bürokratischen und praktischen Gänge zu
erledigen.
Alle rechtlichen Personen,
ob Residente oder Ausländer, benötigen eine
Steuernummer. Bürokratisch unkompliziert stellt
Ihnen das Finanzamt Ihres Aufenthaltsortes unter
Vorlage eines Reisepasses oder Personalausweis
sofort eine Steuernummer aus. Die Bedeutung
dieser Steuernummer ist gleichzusetzen mit Ihrem
Reisepass oder Personalausweis.
Grundbücher - Finanzamt - Wohnlizenz
Sämtliche Immobilien und
Liegenschaften werden auch in Portugal
registriert und archiviert. Angaben und über Lage,
Größe, Eigentümer, Hypotheken etc. und Einsicht in die
Grundbücher finden Sie im Conservatório do Registo Predial
und
werden jedem Antragsteller unter Angabe der Lage
und Identifikation der Immobilie gegen Gebühr
gewährt.
Grundsteuern einer Immobilie werden von den
Finanzämtern erhoben. Hierzu wird ein
Immobilien-Dokument ( Caderneta Predial )
ausgestellt. Das Dokument weist neben der
Registrierungsnummer des Grundbuches die
Registriernummer der Finanzamtes aus. Eine
maßstabgetreue Skizze zeichnet den Verlauf des
Grundstücks bzw. des Wohnhauses, sowie die Größe
und Gegebenheiten auf. Die zu erhebenden
Grundsteuern errechnen sich aus der Lage und
Größe der Immobilie.
Vervollständig werden die Dokumente einer
Immobilie durch die Wohnbescheinigung (Licença
de Habitação). Diese wird nach Abnahme von
Repräsentanten des kommunalen Bauamtes
ausgestellt.
Kaufvorvertrag
Nachdem eine
Kaufentscheidung gefallen ist, sollte ein
Kaufvorvertrag (Contrato de Promessa de Compra e
Venda ) mit einem Anzahlungsmodus von 10% - bis
20% des Kaufwertes beim örtlichen Notariat (Notario)
mit allen Vertragsparteien unterzeichnet werden.
Dieser Vertrag wird auf seinen Inhalt und auf
deren Unterschriften hin geprüft. Bis zum
Notartermin zur Grundbuchumschreibung (Escritura)
erhält dieses Dokument seine Gültigkeit. Das
portugiesische Vertragsrecht sieht bei
Nichteinhaltung eines Kaufvorvertrages vor, eine
Vertragsstrafe für den Käufer in Höhe der
Anzahlungssumme zu verhängen. Im Falle der
Nichteinhaltung seitens des Verkäufers, stehen
die Rückzahlung der Anzahlung, sowie eine
weitere Anzahlungssumme zur Begleichung aus. In
diesem Falle steht es dem Käufer frei, die
doppelte Anzahlungssumme zu akzeptieren und/oder
gerichtliche Schritte zur vorgesehen
Grundbuchumschreibung anzustreben.
Grunderwerbssteuern
Grunderwerbssteuern werden
in Portugal nach Wertigkeit der Immobilie
erhoben. Die jeweils gültigen
Grunderwerbstabellen weisen den zu entrichtenden
Betrag aus. Auskünfte erteilen Finanzämter,
Notariate, Rechtsanwälte und Immobilien-Makler.
Termin zur Grundbuchumschreibung
Sobald alle erforderlichen
Dokumente dem Notariat zur Überprüfung vorlagen,
kann der Umschreibungsakt im Notariat
stattfinden. Die Personalangaben der
Vertragsparteien werden überprüft, der Inhalt
der Umschreibedokumente wird den
Vertragsparteien in portugiesischer Sprache
vorgelesen. Zug um Zug finden die Unterschriften
der Vertragsparteien und die Begleichung der
Restsumme des Kaufvertrages statt. Diese kann in
Form von Bargeld oder eines bankgesicherten
Schecks stattfinden. Die Notarkosten werden vom
Käufer getragen, sofern keinerlei underweitige
Absprachen stattgefunden haben. CONTRATO PROMESSA DE COMPRA E VENDA
Es hundelt sich hier um den Vorvertrag vor dem eigentlichen
Immobilienkaufvertrag. Die Parteien geben sich das Versprechen zum Kauf bzw.
Verkauf der Immobilie. Üblicherweise werden bei Vorvertragsabschluss bis 15% der
Kaufsumme fällig. Um rechtskräftig zu sein sollte bereits der Vorvertrag von
einem Notar beglaubigt werden - in der Regel das ortsansässige, staatliche
Notariat.
Der Kaufvertrag:
CONTRATO DE COMPRA E VENDA
Der Kaufvertrag wird, wie auch meistens der Vorvertrag, von einem Rechtsanwalt
aufgesetzt. Dieser muß dann vor dem Notar von beiden Seiten, oder deren
Vertreter unterzeichnet werden.
Steuern:
IMPOSTO MUNICIPAL SOBRE OS TRANSMISSOES DE IMOVEIS. Die beim Immobilienkauf zu
entrichtende Grund-Erwerbsteuer (IMT - vormals SISA)
von ca 2 - 8% des registrierten Kaufpreises (abzüglich Möbel, Gartengeräte,
Haushaltsgeräte, Fahrzeuge, Geschirr, Vorhänge etc.) ist vom Käufer bei
Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu entrichten.
Sonstige Kosten:
Für den Käufer fallen Notariatskosten und Gebühren für die Grundbucheintragung
in Höhe von ca.2,5 % des Kaufpreises an. Maklergebühren trägt in Portugal der
Verkäufer. Für weitere Informationen
senden Sie Ihre Fragen in einer kurzen
Email an uns.
Diese Informationen sind unverbindlich und nach
bestem Wissen erstellt. Eventuelle Gesetzesänderungen sind nicht
berücksichtigt 20/05/04
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