Staatliche Lizenz:
AMI 5714 / APEMI 2480
 
 

 

Der Erwerb einer Immobilie ist Vertrauenssache. Wir empfehlen Ihnen, sich nur an staatliche lizensierte Makler-Büros mit AMI-Lizenznummer zu wenden.
Ein lizensiertes Makler-Büro hilft Ihnen eine Vorauswahl Ihre Wunsch-Immoblie
 

Vollmacht - Steuernummer

Sofern man die portugiesische Sprache nicht beherrscht, empfiehlt es sich eine Vertrauensperson zur Wahrnehmung Ihrer Interessen mit einer schriftlichen Vollmacht auszustatten. Rechtsanwälte und lizenzierte Immobilienmakler sind in der Lage, alle erforderlichen bürokratischen und praktischen Gänge zu erledigen.

Alle rechtlichen Personen, ob Residente oder Ausländer, benötigen eine Steuernummer. Bürokratisch unkompliziert stellt Ihnen das Finanzamt Ihres Aufenthaltsortes unter Vorlage eines Reisepasses oder Personalausweis sofort eine Steuernummer aus. Die Bedeutung dieser Steuernummer ist gleichzusetzen mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis.

 

Grundbücher - Finanzamt - Wohnlizenz

Sämtliche Immobilien und Liegenschaften werden auch in Portugal registriert und archiviert. Angaben und  über Lage, Größe, Eigentümer, Hypotheken etc. und Einsicht in die Grundbücher finden Sie im Conservatório do Registo Predial und werden jedem Antragsteller unter Angabe der Lage und Identifikation der Immobilie gegen Gebühr gewährt.

Grundsteuern einer Immobilie werden von den Finanzämtern erhoben. Hierzu wird ein Immobilien-Dokument ( Caderneta Predial ) ausgestellt. Das Dokument weist neben der Registrierungsnummer des Grundbuches die Registriernummer der Finanzamtes aus. Eine maßstabgetreue Skizze zeichnet den Verlauf des Grundstücks bzw. des Wohnhauses, sowie die Größe und Gegebenheiten auf. Die zu erhebenden Grundsteuern errechnen sich aus der Lage und Größe der Immobilie.

Vervollständig werden die Dokumente einer Immobilie durch die Wohnbescheinigung (Licença de Habitação). Diese wird nach Abnahme von Repräsentanten des kommunalen Bauamtes ausgestellt.
 

Kaufvorvertrag

Nachdem eine Kaufentscheidung gefallen ist, sollte ein Kaufvorvertrag (Contrato de Promessa de Compra e Venda ) mit einem Anzahlungsmodus von 10% - bis 20% des Kaufwertes beim örtlichen Notariat (Notario) mit allen Vertragsparteien unterzeichnet werden. Dieser Vertrag wird auf seinen Inhalt und auf deren Unterschriften hin geprüft. Bis zum Notartermin zur Grundbuchumschreibung (Escritura) erhält dieses Dokument seine Gültigkeit. Das portugiesische Vertragsrecht sieht bei Nichteinhaltung eines Kaufvorvertrages vor, eine Vertragsstrafe für den Käufer in Höhe der Anzahlungssumme zu verhängen. Im Falle der Nichteinhaltung seitens des Verkäufers, stehen die Rückzahlung der Anzahlung, sowie eine weitere Anzahlungssumme zur Begleichung aus. In diesem Falle steht es dem Käufer frei, die doppelte Anzahlungssumme zu akzeptieren und/oder gerichtliche Schritte zur vorgesehen Grundbuchumschreibung anzustreben.

Grunderwerbssteuern

Grunderwerbssteuern werden in Portugal nach Wertigkeit der Immobilie erhoben. Die jeweils gültigen Grunderwerbstabellen weisen den zu entrichtenden Betrag aus. Auskünfte erteilen Finanzämter, Notariate, Rechtsanwälte und Immobilien-Makler.

Termin zur Grundbuchumschreibung

Sobald alle erforderlichen Dokumente dem Notariat zur Überprüfung vorlagen, kann der Umschreibungsakt im Notariat stattfinden. Die Personalangaben der Vertragsparteien werden überprüft, der Inhalt der Umschreibedokumente wird den Vertragsparteien in portugiesischer Sprache vorgelesen. Zug um Zug finden die Unterschriften der Vertragsparteien und die Begleichung der Restsumme des Kaufvertrages statt. Diese kann in Form von Bargeld oder eines bankgesicherten Schecks stattfinden. Die Notarkosten werden vom Käufer getragen, sofern keinerlei underweitige Absprachen stattgefunden haben.

CONTRATO PROMESSA DE COMPRA E VENDA
Es hundelt sich hier um den Vorvertrag vor dem eigentlichen Immobilienkaufvertrag. Die Parteien geben sich das Versprechen zum Kauf bzw. Verkauf der Immobilie. Üblicherweise werden bei Vorvertragsabschluss bis 15% der Kaufsumme fällig. Um rechtskräftig zu sein sollte bereits der Vorvertrag von einem Notar beglaubigt werden - in der Regel das ortsansässige, staatliche Notariat.

Der Kaufvertrag:
CONTRATO DE COMPRA E VENDA
Der Kaufvertrag wird, wie auch meistens der Vorvertrag, von einem Rechtsanwalt aufgesetzt. Dieser muß dann vor dem Notar von beiden Seiten, oder deren Vertreter unterzeichnet werden.

Steuern:
IMPOSTO MUNICIPAL SOBRE OS TRANSMISSOES DE IMOVEIS. Die beim Immobilienkauf zu entrichtende Grund-Erwerbsteuer (IMT - vormals SISA) von ca 2 - 8% des registrierten Kaufpreises (abzüglich Möbel, Gartengeräte, Haushaltsgeräte, Fahrzeuge, Geschirr, Vorhänge etc.) ist vom Käufer bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu entrichten.

Sonstige Kosten:
Für den Käufer fallen Notariatskosten und Gebühren für die Grundbucheintragung in Höhe von ca.2,5 % des Kaufpreises an. Maklergebühren trägt in Portugal der Verkäufer. Für weitere Informationen senden Sie Ihre Fragen in einer kurzen Email an uns.



Diese Informationen sind unverbindlich und nach bestem Wissen erstellt. Eventuelle Gesetzesänderungen sind nicht berücksichtigt 20/05/04