Was Sie wissen sollten:
Obwohl in Portugal viele Geschäfte noch per Hundschlag abgeschlossen
werden, sollte man beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks
von Anfang an alles schriftlich festhalten. Dabei genügt es nicht,
einen privatschriftlichen Vertrag abzuschließen.
Kaufentschluß
Gutachten
Vorvertrag - Anzahlung
Termin zur Grundbuchumschreibung
Dokumente
Grundbucheintragung
Steuern
Kaufentschluß
Nachdem Sie sich
nun entschlossen haben Eigentum in Portugal zu erwerben, entweder
zum Vermieten, Investment, für Ihren Urlaub oder um hier zu leben...
Sie haben den ersten und wichtigsten Schritt gemacht!
Priorität hat nun die Wahl einen vertrauenswürdigen und
zuverlässigen Maklers (eine Staatliche Lizenz ist
Voraussetzung, wir können das nicht oft genug wiederholen),
der Ihnen assistiert und hilft Ihre Wünsche und Ansprüche zu
erfüllen. Der für Sie DIE Immobilie findet und Besichtigungstermine
vereinbart. Zögern Sie nicht nach Referenzen zu fragen - Kunden die bereits ein Eigentum durch diesen Makler
erworben oder verkauft haben.
Quintalake bietet Ihnen diesen kompletten Service in
Zusammenarbeit mit etablierten und vertrauenswürdigen Partnern, die
einen reibungslosen Ablauf hinsichtlich Ihres Erwerbs einer
Immobilie in Portugal garantieren.
Finanzservice Eine
Hypothek oder eine alternative Finanzierung regeln – wenn das noch
nicht geschehen ist, wir helfen Ihnen dabei.
Zunächst einmal müssen Sie sich eine Steuernummer “Número
Fiscal de Contribuinte” besorgen, welche obligatorisch ist
bei einem Eigentumserwerb in Portugal. Diese beantragen Sie schnell
und einfach bei dem örtlichen Finanzamt. Quintalake gibt Ihnen gerne
Auskunft welches Finanzamt in Ihrer Nähe zuständig ist und was Sie
benötigen. Alternativ dazu wird Ihnen auch automatisch mit Hilfe der
jeweiligen Bank eine Steuernummer erteilt, sobald Sie ein
portugiesisches Bankkonto eröffnen. Quintalake erweitert nun seinen
Kundenservice in Form eines umfassenden Finanzservices & Beratung
hinsichtlich Hypotheken, Versicherungen und Devisenumtausch im
Ausland. Mit renommierten internationalen Geschäftspartnern wie
Baydon Hill, Global Currency Exchange und Lloyd & Whyte,
ist Quintalake nunmehr in der Lage, professionelle
Lösungsmöglichkeiten massgeschneidert anzubieten.
Üblicherweise werden Hypotheken bis zu 80% des Kaufpreises oder
Immobilienbewertung bewilligt. Der Zinssatz kann dabei variabel sein.
Für weitere detaillierte Informationen kontaktieren Sie uns bitte
unter 00351 289 561576 oder schicken Sie uns eine email an
info@quintalake.com.
Wir
empfehlen Ihnen ausserdem einen deutsch- oder englisch sprechenden
Anwalt um sicherzustellen, dass alle notwendigen rechtlichen
Anforderungen eingehalten werden. Die portugiesische Gesetzgebung
sichert zwar beide Vertragsparteien, Käufer wie Verkäufer ab, ein
Anwalt ist dennoch erforderlich. Quintalake empfiehlt Ihnen gerne
einen angesehenen Anwalt in der Gegend, wo Sie die Immobilie
erwerben.

Gutachten
Einmal für eine Immobilie entschieden, empfehlen wir Ihnen dass
Sie einen registrierten und qualifizierten Gutachter einschalten.
Ein professionelles Gutachten wird Sie in Ihrer Wahl bestätigen,
eventuelle Mängel aufzeigen und sofern notwendig zusätzliche
Klauseln in den Kaufvertrag einfügen.

Vorvertrag - Anzahlung
Nachdem eine
Kaufentscheidung gefallen ist, sollte ein
Kaufvorvertrag (Contrato de Promessa de Compra e
Venda ) mit einem Anzahlungsmodus von 10% - des Kaufwertes beim örtlichen Notariat (Notario)
mit allen Vertragsparteien unterzeichnet werden.
Dieser Vertrag wird auf seinen Inhalt und auf
deren Unterschriften hin geprüft. Bis zum
Notartermin zur Grundbuchumschreibung (Escritura)
erhält dieses Dokument seine Gültigkeit. Das
portugiesische Vertragsrecht sieht bei
Nichteinhaltung eines Kaufvorvertrages vor, eine
Vertragsstrafe für den Käufer in Höhe der
Anzahlungssumme zu verhängen. Im Falle der
Nichteinhaltung seitens des Verkäufers, stehen
die Rückzahlung der Anzahlung, sowie eine
weitere Anzahlungssumme zur Begleichung aus. In
diesem Falle steht es dem Käufer frei, die
doppelte Anzahlungssumme zu akzeptieren und/oder
gerichtliche Schritte zur vorgesehen
Grundbuchumschreibung anzustreben.

Termin zur Grundbuchumschreibung
Sobald alle erforderlichen Dokumente dem Notariat zur Überprüfung vorlagen, kann der Umschreibungsakt im Notariat stattfinden. Die Personalangaben der Vertragsparteien werden überprüft, der Inhalt der Umschreibungsdokumente wird den Vertragsparteien in portugiesischer Sprache
vorgelesen ( Sofern Sie die portugiesische Sprache nicht beherrschen,
empfiehlt es sich eine Vertrauensperson zur Wahrnehmung Ihrer
Interessen mitzubringen). Zug um Zug finden die Unterschriften der Vertragsparteien und die Begleichung der Restsumme des Kaufvertrages statt. Diese kann in Form von Bargeld oder eines bankgesicherten Schecks stattfinden. Die Notarkosten werden vom Käufer getragen, sofern keinerlei
anderweitige Absprachen stattgefunden haben.

Dokumente
Zu diesem Zeitpunkt sollte Ihr Rechtsanwalt im Besitz folgender
Dokumente sein:
-
Grundbuchentragung (Registo Predial)
- Wohnbescheinigung (Licença
de Habitação)
-
Immobilien Grundsteuer (Caderneta Predial)
-
Grunderwerbssteuer Quittung vom Steueramt das die Bezahlung der
Grunderwerbssteuer - IMT
(Imposto Muncipal Sobre os Transmissoes de
Imvoeis)
bestätigt.

Grundbucheintragung
Sie müssen nun Ihr Eigentum registrieren. Sämtliche Immobilien und
Liegenschaften werden auch in Portugal
registriert und archiviert. Angaben und über Lage,
Größe, Eigentümer, Hypotheken etc. und Einsicht in die
Grundbücher finden Sie im Conservatório do Registo Predial
und
werden jedem Antragsteller unter Angabe der Lage
und Identifikation der Immobilie gegen Gebühr
gewährt.

Steuern
Es gibt zwei
wesentliche Steuerabgaben in Portugal:
Grunderwerbssteuer
(IMT – IMPOSTO
MUNICIPAL sobre os TRANSMISSOES)
Diese
Steuer muss vor der eigentlichen Grundbuchumschreibung (Escritura)
bezahlt werden, das zuständige Finanzamt stellt daraufhin ein
Zertifikat über die geleistete Zahlung aus. Dieses Dokument muss dem
Notar bei der Umschreibung vorliegen.
Die Höhe der zu bezahlenden Grunderwerbssteuer ist abhängig von der
Höhe des Kaufpreises, ähnlich wie im deutschen Gesetz. Die
jeweiligen Raten entnimmt man einer ansteigenden Tabelle mit einem
Maximum bis zu 6%. Der Eigentumserwerb durch eine Überseefirma, sog.
Offshore-Gesellschaften, stellte früher einen grossen Steuervorteil
dar. Aber Schlupflöcher im deutschen wie auch portugiesischen
Steuersystem machen das neuerdings weniger attraktiv. Wird die
Immobilie beispielsweise durch eine Offshore Gesellschaft erworben,
die sich auf der “schwarzen Liste” in Portugal befindet, wird die
IMT-Steuer bei 15% eingestuft. Der Erwerb durch nicht gelistete
Gesellschaften (Delaware, Malta etc.) ist nicht davon betroffen.
Ländliche Immobilien werden mit einer Rate von 5% eingestuft
und geschäftliche Immobilien oder Bauland bei einer Rate von
6.5%.
Immobiliensteuer (IMI – IMPOSTO MUNICIPAL
sobre IMOVEIS)
Die allgemeinen Raten werden jährlich entrichtet und von der lokalen
Behörde erhoben (ähnlich wie die Gemeindeabgaben in Deutschland).
Als Richtlinie kann Ihre jährliche Abgabe bis zu 0.72% vom Marktwert
betragen, welches im Wesentlichen von fünf verschiedene Komponenten
abhängig ist:
• Konstruktionsumfang und Ausführung
• Nutzung
• Alter
• Standort & Lage
• Bauqualität
Wenn Sie einen Immobilienerwerb durch eine Übersee Gesellschaft
in Erwägung ziehen, sollten Sie dabei die jährliche Steuerabgabe von
5% berücksichtigen, welche ebenso durch die örtliche Behörde erhoben
wird. Die Steuer für städtische Immobilien wie in Urbanisationen
liegt zwischen 0.4% - 0.8%, abhängig von der Bewertung durch das
Finanzamt.
Diese Informationen sind unverbindlich und nach
bestem Wissen erstellt. Eventuelle Gesetzesänderungen sind nicht
berücksichtigt 20/07/07
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